Ohne Regeln geht es nicht

Wenn über 1700 Menschen, darunter rund 1500 Schülerinnen und Schüler, jeden Tag von 7.00 Uhr - 17.00 Uhr unter einem Dach zusammenleben und -arbeiten braucht es Regeln des Zusammenlebens. Die müssen transparent sowie verlässlich sein und helfen für ein angenehmes Lern- und Unterrichtsklima zu sorgen, in dem sich jeder sicher und geborgen fühlen kann -Schüler und Lehrer.
In der folgenden Schulordnung ist nicht nur die aktuelle Schulordnung zu finden.
Es liegen spezielle Regelungen für die Sekundarstufe II vor, die Mensa-Ordnung und die Beschreibung des generellen Handynutzungsverbots an unserer Schule. Handys dürfen nur in einem sehr kleinen Bereich vor dem Hausmeisterbüro benutzt werden, im Unterricht nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.

Grundsätze und Regeln

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Präambel

Unsere Kooperative Gesamtschule ist ein Ort, an dem eine soziale Gemeinschaft lernt, arbeitet und kreativ tätig ist. Damit dieses Schulleben funktioniert, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte, Pflichten und Regeln kennen und akzeptieren. Diese sind festgelegt in den einzelnen schulinternen Ordnungen sowie im Niedersächsischen Schulgesetz. Unsere Schulvereinbarung gilt für Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern, Schülerinnen und Schüler.

  • Unsere Zusammenarbeit soll bestimmt sein von demokratischem Verhalten, ökologischem Verantwortungsbewusstsein, der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie von Chancengerechtigkeit.
  • Den Handlungen aller Beteiligten liegen gegenseitige Toleranz, Rücksicht und Verständnis für einander sowie für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen zu Grunde.
  • Bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten verzichten alle auf jede Form von Gewalt.
  • Die Atmosphäre der Schulgemeinschaft ist von Freundlichkeit, Respekt und Fairness geprägt.

Grundsätze

  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und bringe den anderen selbst auch entsprechende Achtung entgegen. Höflichkeit und Respekt sind unverzichtbare Formen des Umgangs an unserer Schule.
  2. Meine Meinung ist wichtig. Sie soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich mit anderen Standpunkten sachlich auseinander.
  3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verbreite selbst weder Angst noch Schrecken.
  4. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen . Auch ich will bei Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt anwenden.
  5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohl fühlen kann. Dazu gehört für mich, anderen Mut zu machen, ihnen zu helfen und niemanden auszugrenzen.
  6. Ich möchte in einer sauberen und schönen Schule mit gut gepflegter Einrichtung leben und arbeiten und sie auch mitgestalten. Deshalb gehe ich selbst auch sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsgegenständen um.
  7. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Verantwortung und Aufgaben für die Schulgemeinschaft im Rahmen der sozialen Dienste.
  8. Umweltbewusstes Verhalten und Handeln ist mir wichtig. Deshalb benutze ich umweltfreundliche Materialien, gehe sparsam mit Wasser und Energie um und trenne den Müll.
  9. Alle aufgeführten Wünsche und Vorstellungen können nur dann in die Tat umgesetzt werden, wenn die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Sozialpädagoginnen, Eltern, Schüler(n)/innen und Mitarbeiter(n)/innen gut und vertrauensvoll funktioniert. Darum unterstütze(n) ich/wir diese Zusammenarbeit.
  10. Wenn ich gegen die Vereinbarungen verstoße, weiß ich, dass dieses Konsequenzen nach sich zieht, wie sie im Maßnahmenkatalog der Schulordnung aufgeführt sind.
Smartphone-Verbot

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Verbote in Bezug auf Smartphones

Immer wieder kommt es in der Schule zu Verstößen gegen die schulischen Regeln zur Nutzung und Aufbewahrung von Smartphones. Oft sind Störungen des Unterrichts die Folge. Deshalb hat die Schule für die Nutzung und Aufbewahrung von Smartphones und vergleichbaren elektronischen Geräten bereits vor einigen Jahren eindeutige Regelungen getroffen, die von der Gesamtkonferenz unter Einbeziehung der Eltern- und Schülervertreter in die Schulordnung aufgenommen wurden. Sie sind für alle Schülerinnen und Schüler bindend und lauten:

  • Ein Handy oder vergleichbare Geräte nutze ich (ausschließlich für Telefonate, WhatsApp, SMS) während des Schultages nur in den Pausen in dem dafür vorgesehenen Bereich auf der überdachten Schulhoffläche vor dem Eingang West. Diese Geräte trage ich während des Schultages grundsätzlich nicht bei mir, sondern bewahre sie im Schließfach auf. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung wird das Gerät eingezogen und kann erst nach Unterrichtsschluss in der Verwaltung abgeholt werden. Wird das Handy erneut eingezogen, kann es ausschließlich von einem Erziehungsberechtigten frühestens am nächsten Schultag im Sekretariat abgeholt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände höre ich über Kopfhörer keine Musik. Mir ist bewusst, dass ich solche Geräte während meines Aufenthalts in der Schule im Schließfach aufbewahren muss. Im Falle eines Verstoßes wird das Gerät eingezogen und kann von einem Erziehungsberechtigten frühestens am nächsten Schultag im Sekretariat abgeholt werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Gymnasialen Oberstufe (Jg. 11 und 12) dürfen die oben genannten elektronischen Geräte im Schulgebäude nicht offen tragen. Sie dürfen sie nur im Aufenthaltsraum der Sek II und im Außenbereich direkt vor der Sek II-Verwaltung benutzen. Im Falle eines Verstoßes wird das Gerät eingezogen und kann frühestens nach Unterrichtsschluss im Schülerbüro abgeholt werden.

In der Frage der Rückgabe der Geräte sind die Schulsachbearbeiterinnen gehalten, sich konsequent an diese Regelungen zu halten. (*Öffnungszeiten Verwaltung: Mo-Do. 7.15 – 15.45 Uhr, Fr. 7.15-14.00 Uhr). Für den Fall, dass bezüglich der Abholung bzw. Rückgabe des Gerätes besondere Bedingungen gegeben sind, müssen sich die Eltern direkt mit der zuständigen Schulzweigleitung Ihres Kindes in Verbindung setzen.

Mensaordnung

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Regeln für den Mensa-Alltag

Die Mensa-Ordnung will einige Hinweise zum Verhalten in der Mensa geben und Regeln festlegen, die dazu dienen sollen, dass man ungestört und in einer beruhigten Atmosphäre in der Mensa gemeinsam Mittag essen kann.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Mitschüler dürfen beim Essen nicht gestört werden. Daher darf man in der Mensa z. B. nicht herumschreien, toben oder rennen.
  • Pack dir nicht mehr auf den Teller, als du essen kannst. Hol dir lieber einen Nachschlag!
  • Du darfst deinen Platz nur sauber und abgeräumt verlassen. Geschirr und Essenreste bringt jeder selbst weg. Falls einmal etwas daneben geht – an der Essenausgabe gibt es Eimer und Wischlappen.
  • Auch dein Stuhl soll wieder an den Tisch gestellt werden.
  • Achte mit darauf, dass sich deine Nachbarn genauso verhalten.
  • Anweisungen der Lehrkräfte oder der Betreuerinnen müssen selbstverständlich befolgt werden, auch wenn etwas in Ordnung gebracht werden soll, was man möglicherweise nicht selbst verursacht hat. (Dafür wird euch wohl auch irgendwer einmal etwas nachräumen!)
  • Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss damit rechnen, dass er/sie angemessen zur Rechenschaft gezogen wird, z. B. durch Aufräumdienste oder gar Ausschluss vom Essen.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Du darfst die Mensa nur betreten, wenn du essen willst. Andere Freunde und Bekannte dürfen also nicht zur Gesellschaft mitgebracht werden!
  • Stellt euch bitte in die Pausenhalle ohne Drängelei in einer „Schlange“ auf – auch an der Essenausgabe, falls man dort noch einmal warten muss!
  • Einlass in die Mensa gibt es grundsätzlich nur mit einem gültigen Schülerausweis. Wer keinen Schülerausweis bei sich hat, wartet in der Pausenhalle, bis alle anderen Schüler in der Mensa sind. Erst dann dürfen sie am Essen teilnehmen.
  • Büchertaschen und ähnliches Gepäck dürfen nicht mit in die Mensa gebracht werden.
  • Sie müssen im Schließfach untergebracht sein.
  • Du darfst die Mensa nur durch den Ausgang neben den Toiletten verlassen.

Sek-II-Ordnung

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Spezielle Regeln für die Sekundarstufe 2

Eine wichtige Voraussetzung für gute Lernerfolge ist der persönlicher Einsatz der Schülerinnen und Schüler, aber auch eine gute Atmosphäre in der Lerngemeinschaft ist hierfür unabdingbar. Wir bitten alle Sek-II-Schüler, durch ihr Verhalten hierauf positiv einzuwirken und, weil es nicht ganz ohne Regeln geht, bitten wir folgendes zu beachten:

  1. Befahren des Schulhofs mit Motorrädern: Motorräder dürfen das Schulgelände nicht befahren; sie müssen geschoben werden. Alle motorisierten Zweiräder müssen vorne auf den gekennzeichneten Motorradparkplätzen (Parkplatz Ost) abgestellt werden.
  2. Unterrichtsbefreiung: Wenn Schüler vom Unterricht befreit werden wollen (das ist immer dann der Fall, wenn wichtige Termine vorher bekannt sind, z. B. bei Führerscheinprüfungen, Vorstellungen, Familienfeiern), muss ein Antrag gestellt werden, und zwar sechs Schultage vor dem entsprechenden Termin. Der Antrag ist bei Herrn Antoni abzugeben. In Klasse 10G genügt bei einem Tag ein formloser Antrag beim Klassenlehrer. Bei mehreren Tagen bitte ein Formular bei Frau Jahn (Schülerbüro) abholen und den Antrag an die Jahrgangsleitung (Frau Baier) weiterleiten. Grundsätzlich gilt: Anträge müssen von den Eltern gestellt werden, nicht von Vereinen, Verbänden usw. Ohne rechtzeitiges Stellen dieses Antrags gilt das Fehlen als unentschuldigt.
  3. Verhalten bei Krankheit, Versäumnis von Klausuren: Wenn durch Krankheit Unterricht versäumt, meldet sich am ersten Fehltag bei der Schule (ggfs. Telefonisch – 05032/9522-41) krank. Sollte eine Klausur versäumt, so ist darauf hinzuweisen. In diesem Falle – und bei längeren Krankheiten – muss bis spätestens zwei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts bei Herrn Antoni ein ärztliches Attest vorgelegt werden; dann gibt es die Genehmigung, eine Klausur nachschreiben zu dürfen oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Anderenfalls wird eine nicht mitgeschriebene Klausur mit 00 Punkten oder mit ungenügend bewertet. Für den 10. Jahrgang gilt: Sollte sich im Laufe eines Tages krank gemeldet werden, so muss diese Krankmeldung beim Klassenlehrer oder bei Frau Baier (Jahrgangsleiterin) erfolgen. Schüler und Schülerinnen des 11. und 12. Jahrgangs legen bei Krankheiten Fachlehrern die Entschuldigung vor und lassen die Kenntnisnahme auf dem Laufzettel (im Sekretariat erhältlich) abzeichnen. Entschuldigungen und Laufzettel sind dem Tutor abzugeben.
  4. Klassen- und Kursräume: Trinken während des Unterrichts ist mit der jeweiligen Lehrkraft abzusprechen; die Arbeitsatmosphäre darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Schüler und Schülerinnen sind für die Sauberkeit selbst verantwortlich (im 10. Jahrgang der Ordnungsdienst der Klasse, in den Kursen der Sek II der Ordnungsdienst des jeweiligen Kurses). Das gilt auch für die Sitzecke im Foyer und den Sek II-Aufenthaltsraum. Nach Ende des Unterrichts sind die Stühle auf die Tische zu stellen. Vor dem Verlassen der Räume muss darauf geachtet werden, dass das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen sind. Diese wichtige Aufgabe ist ernst zu nehmen!
  5. Benutzung von Handys und internetfähigen Endgeräten aller Art: Handys und MP3-Player sind im Schulgebäude stets auszuschalten. Die Nutzung von Handys ist grundsätzlich nur außerhalb des Schulgebäudes vor dem Sek II-Bereich (Sek-II Lehrerzimmer bis zur Bibliothek) und im Sek-II Aufenthaltsraum gestattet. Im Falle eines Verstoßes wird das Gerät eingezogen und kann frühestens nach Unterrichtsschluss im Schülerbüro abgeholt werden, im Wiederholungsfall nur durch die Erziehungsberechtigten. Der Gebrauch während des Unterrichts erfolgt ausschließlich nach genauer Anweisung durch die Lehrkraft. Während Klausuren und Klassenarbeiten sind alle Handys und sonstigen internetfähigen Endgeräte ausgeschaltet auf dem Pult abzulegen. Wird es nicht abgegeben, kann dieses als Täuschungsversuch gewertet werden. Das heimliche Filmen oder Fotografieren ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen strengstens untersagt. Die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten und Fotografierten sind zu wahren.
  6. Rauchen auf dem Schulgelände: Rauchen auf dem Schulgelände und das öffentliche Zeigen von Zigaretten ist verboten. Außerhalb des Schulgeländes müssen potentielle Raucher Störungen von Verkehrsteilnehmern (Radfahrern) und die Verschmutzungen des Geländes vermeiden. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Anweisungen der Aufsichtsführenden zu befolgen. Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen dürfen sich unabhängig vom Alter nicht in der inoffiziellen Raucherecke aufhalten, dieses gilt auch für minderjährige Sek-II Schüler, denen das Rauchen auch in der Öffentlichkeit untersagt ist.
  7. Verlassen des Schulgeländes: Für Schüler und Schülerinnen des 10. Jahrgangs gilt unabhängig vom Alte: Aus versicherungstechnischen Gründen ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich während der Schulzeit verboten (auch während der Pausen und Freistunden).

Maßnahmenkatalog bei „Verstöße gegen die Schulordnung“

Grundsätze

  1. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren soll es Lehrkräften außerhalb ihres Unterrichts (also besonders Aufsichtführenden Lehrkräften) erleichtert werden, bei Verstößen gegen die Schulordnung effektiv und unbürokratisch Sanktionen verhängen zu können. Falls eine Maßnahme von der Lehrkraft (außerhalb ihres Unterrichts) verhängt werden soll, kann sie sich entscheiden
    • zwischen einer Maßnahme, deren Ausführung die Lehrkraft selbst oder die der Schulassistent überwacht
    • einer Arbeitsstunde (Nachsitzen freitags i. d. 7. oder 8. Stunde). Die Arbeitsstunde wird von zwei Lehrkräften.
    Die Abwicklung dieser Maßnahmen erfolgt über den „Roten Zettel“ (siehe Postflur)
  2. Wenn die von der Aufsicht festgesetzte Maßnahme nicht ausgeführt wird oder dem Klassenlehrer nicht ausreichend erscheint, soll es ein abgestuftes Verfahren – über die aufsichtführende Lehrkraft zu Klassenlehrer und schließlich zum Schulzweigleiter – geben, um eine Steigerung von Maßnahmen sicherzustellen.
  3. Die Reihenfolge der Maßnahmen beschreibt den Regelfall, schwerpunktmäßig bei „Routinevorgängen“. Abweichungen, die der Klassenlehrer verantwortet, sind als Ausnahme denkbar. Das heißt, dass die Abweichung durch den Klassenlehrer besonders begründet sein muss und dass er dies gegenüber der Schulleitung, der Klassenkonferenz oder der Aufsichtführenden Lehrkraft gegebenenfalls rechtfertigen kann.
  4. Alle Maßnahmen sind aktenkundig zu machen.

Abstufungen im Verfahren

Die Weiterführung des Verfahrens in einer höheren Stufe erfolgt immer dann, wenn die vorangegangene Maßnahme offensichtlich ohne Wirkung geblieben ist.

  1. Stufe 1
    Aufsicht: Setzt Maßnahme fest > Info an Klassenlehrer
    Klassenlehrer: nimmt zur Kenntnis > Vermerkt z. d. A.
  2. Stufe 2
    Klassenlehrer: verstärkt die Maßnahme > schriftl. Tadel in Akten + Erziehungsmaßnahme
  3. Stufe 3
    Klassenlehrer: Eltern, Brief/persönl. Gespräch + Erziehungsmaßnahme
  4. Stufe 4
    Zweigleiter: Eltern, Brief, Androhung „Konferenz“ + Erziehungsmaßnahme
  5. Stufe 5
    Klassenkonferenz: Festlegung von Erziehungsmaßnahmen (Ltg.: Klassenl.)
  6. Stufe 6
    Klassenkonferenz: Festlegung von Ordnungsmaßnahmen (Ltg.: Zweigleiter)