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Regelungen für das Lernen zu Hause

 

 

Regelungen zum Lernen zu Hause für Schüler*innen der Schuljahrgänge 1 bis 10 für alle allgemein bildenden Schulen

 

Da die Schulen den regulären Schulbetrieb nicht bzw. nur eingeschränkt wieder aufnehmen können, haben die Schulen im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 die Aufgabe, im Interesse der Schüler*innen das Lernen zu Hause zu organisieren, zu koordinieren und zu begleiten. Damit wird das Ziel verfolgt, den Lernprozess der Schüler*innen unter den veränderten Bedingungen weiterhin zu ermöglichen.

Grundsätzlich ist Unterricht deutlich mehr als eigenständiges aufgabengestütztes Lernen der Schüler*innen. Es handelt sich vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem die Lernenden miteinander sowie mit der Lehrkraft interagieren, kommunizieren und sich gemeinsam mit Frage- und Problemstellungen auseinandersetzen.

Häusliches, aufgabenbasiertes Lernen unter den derzeitig gegebenen Bedingungen der Schulschließungen oder des eingeschränkten Schulbetriebs kann den regulären Unterricht nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen.

Gleichwohl wird das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schüler*innen anhand des Lernens zu Hause ihre Kompetenzen in allen Fächern durch Üben und Wiederholen festigen und bestmöglich weiterentwickeln. Es ist Aufgabe aller Lehrkräfte einer Schule, ihre Schüler*innen  beim Lernen zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso haben sie die Pflicht, den Lernenden eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.

Für die Schüler*innen besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten.

Die Schule berücksichtigt bei der Umsetzung dieses Erlasses die häuslichen Voraussetzungen und die unterschiedliche technische Ausstattung sowie die individuellen technischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind die folgenden Regelungen an die individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten anzupassen.

 

1. Bereitstellung von Lernaufgaben für Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen erhalten regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben, die ihrem Lernstand und Alter angemessen sind. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, diese Aufgaben auf Grundlage der jeweiligen schulformspezifischen Kerncurricula, der schuleigenen Arbeitspläne sowie der vorhandenen, eingeführten Unterrichtsmaterialien und Schulbücher zu erstellen.

Der Stärkung der Basiskompetenzen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollen möglichst alle Fächer Beachtung finden, die regulär nach Stundenplan des zweiten Schulhalbjahres 2019/2020 vorgesehen sind und der geltenden Stundentafel entsprechen. Die Lernaufgaben müssen so konzipiert sein, dass sie von den Schülerinnen und Schülern selbstständig gelöst werden können. In der Art der gestellten Aufgaben ist auf ausreichend Abwechslung sowie unterschiedliche Tätigkeiten zu achten. Die Lernaufgaben werden allen Schüler*innen auf geeignetem Weg zur Verfügung gestellt. Die Nutzung digitaler Möglichkeiten ist wünschenswert, soweit die Gegebenheiten der Schule, der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler dies verlässlich zulassen.

Dazu können bereits vorhandene digitale Kommunikationswege wie IServ sowie ab Mai die Niedersächsische Bildungscloud (NBC) genutzt werden. Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, bearbeiten dort die ihnen für das Lernen zu Hause gestellten Aufgaben. Die Bereitstellung der häuslichen Lernaufgaben für eine Lerngruppe bzw. Klasse erfolgt koordiniert durch die Schule.

2. Umfang des Lernens zu Hause

Die tägliche Lernzeit muss dem Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Besonders im Primarbereich sowie in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereiches I ist darauf zu achten, dass die Aufgaben inhaltlich und methodisch abwechslungsreich gestaltet sind und auch handlungsorientierte Aufgaben beinhalten.Folgende Richtwerte sollen nicht überschritten werden:

  • in den Schuljahrgängen 1 und 2 des Primarbereichs: 1,5 Zeitstunden
  • in den Schuljahrgängen 3 und 4 des Primarbereichs: 2,0 Zeitstunden
  • in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereichs I: 3,0 Zeitstunden
  • in den Schuljahrgängen 9 und 10 des Sekundarbereichs I: 4,0 Zeitstunden

3. Lernbegleitung –Sprechzeiten der Lehrkräfte

Um Schüler*innen bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte an jedem Tag von Montag bis Freitag telefonische Sprechzeiten (ggf. auch als digitalen Kontakt) an. Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause wird jede Schülerin bzw.jeder Schüler durch die Schule mindestens einmal pro Woche persönlich telefonisch kontaktiert, soweit die Schüler*innen in dieser Woche die Schule nicht besucht.

4. Präsenz-Sprechzeiten in der Schule bei andauernder Schulschließung.

Bei andauernder Schulschließung bietet jede Schule an jedem Tag von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr Präsenz-Sprechzeiten für die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme für Erziehungsberechtigte sowie Schüler*innen an.

 

5. Bewertung der häuslichen Lernaufgaben

Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden. Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüberprüfungen im Rahmen des eingeschränkten Schulbetriebes sein.