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13.04.2021 Firma Roche Selbsttest-Anleitung und Video
Briefumschlag mit zwei Selbsttests

Stand 13.04.2021

Selbsttest-Anleitung für verpflichtende Nasenabstrichproben von der Firma Roche

 

Achtung:

Bei Minderjährigen darf der Test nur unter Aufsicht eines Erwachsenen durchgeführt werden.

 

In einem Briefumschlag befinden sich zwei Test-Kits bestehend aus:

einem Wattestäbchen für  den Nasenasbstrich, einem verschlossenen Teströhrchen mit Testflüssigkeit, einem Verschluss für das Teströhrchen und einer verpackten Testkarte zur Anzeige des Testergebnisses

 

 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

alle ausgegebenen Tests der Schule sind Nasenabstrichproben.

Die Anleitung ist als PDF beigefügt und hier auf einem Herstellervideo und in Bildern vorgegeben. 

 

Herstellervideo

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2- rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung

 

Anleitung Zusammenfassung

Seite 1

 

Seite 2

 

Anleitung in Einzelbildern:

 

 

 

Konsequenzen bei einem positiven Testergebnis

 

Fällt das Testergebnis zu Hause positiv aus, darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend telefonisch benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall.
Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt (Kinder- bzw. Jugendarzt) aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.
Fällt der PCR-Test beim Arzt z.B. am gleichen Tag oder am Folgetag negativ aus, wird dies von der durchführenden Stelle bescheinigt. Unter Vorlage dieser Bescheinigung ist eine Rückkehr in den Präsenzunterricht unverzüglich möglich. 
Ergibt der PCR-Test beim Arzt ein positives Ergebnis, sind die Anordnungen des Gesundheitsamtes (Quarantäne pp) zu befolgen und einzuhalten.


Konsequenz für die Lerngruppe im Falle einer positiven Selbsttestung


Ergibt die Selbsttestung den Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV- 2 bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Lerngruppe, so ist jeder anderen Schülerin oder jedem anderen Schüler der Lerngruppe der Zutritt zu dem Schulgelände untersagt, bis sie oder er durch einen nicht älter als 24 Stunden oder tagesaktuellen Test, der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringt. Dieser Nachweis kann zum
Beispiel durch einen Laienselbsttest an demselben Tag vor Unterrichtsbeginn geführt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Jonck

Schulleitung

 


 

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