Ereignisse
keyboard_arrow_right
Bitte beachten: Möglicher Unterrichtsausfall bei extremen Wetterbedingungen
Verfahrensgrundsätze

Bitte beachten: Möglicher Unterrichtsausfall bei extremen Wetterbedingungen

Winter 22/23: Mit Beginn der kalten Jahreszeit muss in den nächsten Wochen und Monaten wieder mit Stürmen, Eisglätte und gegebenenfalls auch Schneeverwehungen gerechnet werden.

Extreme Wetterlagen Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Grundsätzlich gilt: Bei extremen Witterungsbedingungen entscheidet die Region Hannover, ob und an welchen Schulen der Schulunterricht ausfällt.Bei extremen Wetterlagen unbedingt auf Durchsagen im regionalen Radio (NDR, ffn usw. ) achten… früh einschalten! Aktuell im Internet auf der Seite der Region Hannover oder unter der Internetadresse VMZ (Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen: www.vmz-niedersachsen.de).

Wichtig: Eintragungen in Internetforen wie “facebook” u.ä. sind nicht maßgeblich!

Unterrichtsausfall wegen besonderer Wetterbedingungen (z. B. Glatteis, Sturm, Hochwasser) wird dann angeordnet, wenn - wegen der extremen Bedingungen – die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung der Schülerinnen und Schüler darstellen würde. Mit dem Erlass des MK vom 16.06.1997 (SVBl. S. 265) sind Verfahrenshinweise zur Anordnung von witterungsbedingten Unterrichtsausfall gegeben worden.

Zuständig für die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss, ist bei uns die Region Hannover. Die zuständige Behörde hat sicherzustellen, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk bekannt gegeben wird. Mit einer Verbreitung über andere Medien ist in der Regel wegen der fehlenden Aktualität, unter regionalen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die „morgendlichen Einschaltquoten“ der Adressatenkreis in der nötigen Breite nicht erreichbar.

Sind extreme Wetterbedingungen und damit verbunden ein Unterrichtsausfall möglicherweise zu erwarten, sollten Betroffene einen der (regional) verbreiteten Rundfunksender einschalten. Allerdings können Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs I (also bis Klasse 10), die durch gegebene oder kurzfristig zu erwartende extreme Witterungsverhältnisse eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Dies gilt auch im Hinblick auf ein vorzeitiges Abholen der Kinder vom Unterricht. Ergibt sich während der Unterrichtszeit das (kurzfristig zu erwartende) Auftreten besonderer Witterungsverhältnisse, die eine schwer wiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schule ist in diesem Falle verpflichtet, die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern bis zum Verlassen der Schule sicherzustellen. Eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts setzt zudem voraus, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist.