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Sportunterricht an der KGS
aktuelle Regelungen unter Corona-Bedingungen

Infoschreiben an die Eltern bzgl. des Sportunterrichts an der KGS Neustadt

 

Vorsorgliches Einschränken des Sportunterrichts zur Unterstützung der Hygienemaßnahmen

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der aktuellen Vorgaben bezüglich der Corona-Pandemie ergeben sich besondere Bedingungen bei der Durchführung des Sportunterrichts.

Seit geraumer Zeit befinden wir uns im Unterricht lt. Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule, Version 4.1 vom 26.11.2020, im Szenario A (Stufe 3).

Diese Stufe schreibt grundsätzlich für den Unterricht aller Jahrgangsstufen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) vor.

Im Sportunterricht darf während der Sportausübung vom Tragen einer MNB abgesehen werden, wenn zwischen den sporttreibenden Schüler*innen ein Mindestabstand von zwei (!) Metern eingehalten werden kann.

Bei 26 – 30 Schüler*innen einer Klasse in einem Hallendrittel war der geforderte Mindestabstand von zwei Metern nicht einzuhalten. Eine Sportausübung mit einer MNB erscheint uns jedoch aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht für realisierbar, obwohl den Schüler*innen stets in regelmäßigen Abständen gemeinschaftliche Pausen zum aktiven Luftholen und darüber hinaus jede*r Schüler*in jederzeit zusätzlich individuelle „Lufthol-Pausen“ einlegen durfte.

Daraus folgt ab dem 10.12.2020 für den Sportunterricht der Jahrgänge 5 - 11 folgende Vorgehensweise:

1. Von den in der Regel parallel in der Sporthalle eingesetzten drei Klassen wird stets nur eine Klasse Sportunterricht haben. Dieser Klasse steht somit die gesamte Sporthalle zur Verfügung! (30 Schüler*innen, 1200 m² = 40m²  pro Schüler*innen)

2. Die beiden anderen Klassen werden statt des Sportunterrichtes bei ihrer jeweiligen Sportlehrkraft Förderunterricht (zumeist in den Fächern De, Ma und/oder Fremdsprache), Sporttheorie-Unterricht und/oder ein alternatives Bewegungsangebot im Außengelände der Schule (Freilufthalle, Sportplatz, Bewegungsgarten im Freizeitbereich etc.) erhalten

3. Unterstützt werden die Sportkolleg*innen von unseren beiden FSJ-lern Sport.

4. Der Wechsel der Klassen erfolgt wöchentlich, sodass in der Regel die Klasse Ihres Kindes alle drei Wochen einen „aktiven“ Sportunterricht erhalten wird. Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass der Sportunterricht an unserer Schule nach den Bedingungen des aktuell gültigen Rahmen-Hygieneplans problemloser und sicherer für Ihr Kind und die unterrichtende Sportlehrkraft durchgeführt werden kann.

Am 10. und 11.12.2020 erfährt Ihr Kind erst unmittelbar vor Beginn des Sportunterrichts, welchen der genannten Unterrichtsstunden es erhält. Für die 51. KW werden wir rechtzeitig Ihr Kind über IServ über die Unterrichtseinteilung der Sportstunden informieren. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Schulhalbjahresende.

Über die Vorgehensweise ab Februar 2021 werden wir Sie rechtzeitig im Laufe des Januars 2021 informieren. Für die Sportkurse der Oberstufen-Jahrgänge 12 und 13 ändert sich nichts.

 

Mit besten Grüßen

 

Burkhard Jonck

Schulleiter

 

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