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Informationen zu Unterrichtskürzungen, gültig ab Montag, 09.11.2020
Inzidenzwert über 50

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der KGS,

 

seit dem 2. November gilt die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zur  Bekämpfung des Corona-Virus. Dies bedeutet, dass für uns der Inzidenzwert der Infektionen pro 100000 Einwohnern in der Region Hannover eine wichtige Rolle spielt.

Ab einem Wert von 35 können Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe gemäß RKI-Definition angehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben, vom Präsenzunterricht befreit werden.

Ab einem Wert von 50 ist zusätzlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht verpflichtend, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Ab einem Wert von 100 kann es sein, dass in das Unterrichtsmodell mit halbierten, wechselnden Lerngruppen umgestellt werden muss, falls das Gesundheitsamt eine ZUSÄTZLICHE Infektionsschutzmaßnahme in der Schule anordnet.

Für unsere Schule ist entscheidend, dass wir den Wert von 50 in der Region Hannover derzeit deutlich überschritten haben, was das Tragen einer Maske überall dort verbindlich macht, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dies bedeutet aber auch, dass wir in der Mensa den Betrieb so umstellen müssen, dass die Schülerinnen und Schüler mit Abstand sitzen können, da sie zum Essen schließlich die Masken abnehmen müssen. Damit wird die Kapazität unserer Mensa drastisch eingeschränkt. Das bedeutet, dass wir die Zahl der Mittagessen an der KGS deutlich reduzieren müssen, was nur durch die Einschränkung des Nachmittagsunterrichts möglich ist.

Somit müssen wir in verschiedenen Jahrgängen Unterricht kürzen und auf Nachmittagsunterricht verzichten.  Wir haben darauf geachtet, möglichst nur zusätzliche Angebote der KGS einzuschränken, so dass der Unterricht in den Kernfächern weitgehend vollständig erteilt werden kann. Weiterhin werden wir klassen-/schulzweigübergreifenden Unterricht an vielen Stellen auflösen und im Klassenverband unterrichten. Dies macht mögliche Übertragungswege kleiner.

Sollte sich das Infektionsgeschehen verändern, sodass sich der Inzidenzwert deutlich unter 50 besser noch unter 35 dauerhaft stabilisiert, dann werden wir den ursprünglichen Stundenplan wieder in Kraft setzen.

 

Die neuen Stundenpläne und Klassenpläne werden am Freitagvormittag veröffentlicht, dies gilt auch für den neuen Mensaplan.

 

Folgende Veränderungen wird es ab Montag, 09.11.2020  geben:

Im Jahrgang 5 wird die Pflicht-AG und im Jahrgang 6 werden Übungsstunden gekürzt. Damit haben diese beiden Jahrgänge nur noch zwei Langtage pro Woche – Jahrgang 5 dienstags und mittwochs, Jahrgang 6 montags und donnerstags.

In den Jahrgängen 7 und 8 wird es KEINEN Nachmittagsunterricht mehr geben. Der Unterricht endet spätestens um 13.10 Uhr. Hier werden Wahlpflichtkurse bzw. Hauswirtschaft/Technik und Übungsstunden gekürzt.

Im Jahrgang 9 wird es im Gymnasial- und Realschulzweig an der KGS KEINEN Nachmittagsunterricht mehr geben. Der Unterricht endet spätestens um 13.10 Uhr. Hier werden im G-Zweig der Wahlpflichtkurs und Sport gekürzt. Im R-Zweig gibt es verschiedene Kürzungen je nach Profil.  Im Hauptschulzweig wird es keine Veränderungen im 9. Jahrgang geben, da es sich um die Abschlussklassen handelt.

Im Jahrgang 10 werden im Gymnasialzweig eine Übungsstunde und der Wahlpflichtkurs gekürzt, hier wird es nur noch einen Langtag mit Nachmittagsunterricht geben.   Im Real- und Hauptschulzweig wird es keine Veränderungen im 10. Jahrgang geben, da es sich um die Abschlussklassen handelt.

In der Oberstufe wird es keine Veränderungen geben. Der Unterricht findet vollumfänglich statt.

 

Das Kultusministerium hat deutlich darauf hingewiesen, dass die Anpassungen auf die neue Infektionslage nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen müssen, sondern dass die Schulen auch Zeit haben, ihre Planungen umzustellen. Daher werden die Änderungen im Unterrichtsbetrieb an der KGS ab Montag, den 9. November wirksam.

Wir werden versuchen, ein Betreuungsangebot am Nachmittag einzurichten, welches Sie nutzen können, wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Kinder an den Nachmittagen betreuen, an denen in Zukunft der Nachmittagsunterricht entfällt. Über dieses Angebot und die Anmeldung dazu werden wir in einem gesonderten Schreiben informieren.

Durch das Kultusministerium wurde weiterhin angeordnet, dass spätestens zum 20.11.2020 vorläufige Noten zu ermitteln sind, unabhängig von geschriebenen oder noch nicht geschriebenen Klassenarbeiten. Diese Noten sollen im Falle von Schulschließungen für die Halbjahreszeugnisse herangezogen werden können. Sollten sich unsere Unterrichtskürzungen an der KGS noch bis zum Halbjahresende hinziehen, werden ggf. diese vorläufigen Noten in gekürzten Fächern als Halbjahresnoten ausgewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Jonck

Schulleiter