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Krankheitssymptome. Darf mein Kind in die Schule?

Krankheitssymptome:

Darf mein Kind in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes grundsätzlich zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um ihr Kind krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen.

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir bekommen täglich Anfragen von Eltern, wann man das eigene Kind während oder nach einer Erkältungskrankheit wieder in die Schule schicken darf.


Wir informieren Sie hiermit über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen:

Im gültigen niedersächsischen Corona-Hygieneplan steht folgende Formulierung:

Auf Seite 6 unter Punkt 2 Schulbesuch bei Erkrankung steht:
In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  1. Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  2. Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, …

    …wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  3. Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit o Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie den Punkt 2

Wenn Ihr Kind mit z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhter Temperatur krank war, muss erst die Genesung abgewartet werden!
Hier gilt eine 48 Stunden Symptomfreiheit als Pflicht!

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind symptomfrei ist, müssen Sie noch 48 Stunden ihr Kind zu Hause betreuen, bevor es die Schule besuchen darf.

Die Schule ist ausgestattet mit elektronischen Fieberthermometern, um im Zweifelsfall eine Entscheidung für Ihr Kind in der Schule treffen zu können. Sollte bei einer freiwilligen Messung Fieber angezeigt werden, kann Ihr Kind nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Sie werden dann gebeten, Ihr Kind abzuholen und erst nach Symptomfreiheit die 48 Std. Regel einzuhalten.

Wir wissen, dass das eine besondere Situation für die betroffenen Familien darstellt und bitten höflichst um Beachtung der Regeln zum Schutz vor Infektionen für Mitschüler*innen.

Dieses beigefügte Schaubild auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums dient der Hilfe zur Einschätzung der Schwere von Erkrankungen:

Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Zuversicht.

Mit besten Grüßen

Burkhard Jonck
Schulleiter