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Befreiung vom Präsenzunterricht im Falle von Risikogruppen

Sehr geehrte Eltern,

neuerdings ist es wieder möglich geworden, unter bestimmten Voraussetzungen als Schülerin oder Schüler vom Präsenzunterricht befreit zu werden.

Zum einen muss der Infektionswert in der Region Hannover die Zahl von 35 Infektionen pro 100000 Einwohner überschreiten.

Zum anderen muss ein Familienmitglied (vorrangig Eltern, Geschwister) aus dem eigenen Haushalt einer Risikogruppe (nach Definition des RKI) angehören.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann nur mit dem angefügten Antrag, entsprechenden Nachweisen (Attesten) und Rücksprache mit der jeweiligen Schulzweigleitung erfolgen.

Mit besten Grüßen

Die Schulleitung der KGS Neustadt

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