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14.08.2025 Einschulungsfeier der 5. Klassen
Eingeschränkte Parkmöglichkeiten!

Wichtiger Hinweis zu den Parkmöglichkeiten an der KGS

Einschulungsfeier am 14.08.2025

 

 

An die Eltern und Angehörige des neuen 5. Jahrgangs

 

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns auf die Einschulungsfeier am 14.08.2025

mit dem Gottesdienst um 13:30 Uhr

und den Einschulungsfeierlichkeiten um 14:30 Uhr.

 

Damit das auch ein rundum feierlicher und schöner Tag für alle Beteiligten wird, empfehlen wir dringend folgende Parkhinweise zu beachten:

 

Bitte beachten Sie, dass am KGS Gelände nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen:

 

Eingeschränkte Parkmöglichkeiten:

  • Auf der Ostseite an der Leinstraße ca. 100 Parkplätze.
  • Am Großen Weg auf der Westseite ca. 20 Parkplätze.

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Parkverbote:

  • Das Schulgelände ist zzt. Baustelle und kann nicht beparkt werden.
  • Auf Grünflächen darf nicht geparkt werden!
  • Der Pflegeweg für die Grünflächen an der Leinstraße ist ebenfalls für das Parken verboten.
  • Das Gelände des Ballneons dürfen wir als Parkmöglichkeit nicht bewerben.
  • An den Bushaltestellen an der Leinstraße darf nicht geparkt werden. Es besteht ein absolutes Halteverbot.
  • Am Wendehammer und am anschließenden Feldweg “Am großen Weg” darf auch nicht geparkt werden. Es besteht ein absolutes Halteverbot.

Bitte nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder parken Sie “Am großen Weg” vor der B6 Unterführung.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Jonck

Schulleiter

 

Information der Stadt Neustadt, Fachdienst Bürgerservice:

Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bereich der KGS:

„Die Regelungen im öffentlichen Verkehrsraum um das Schulgelände herum sind einwandfrei und gut erkennbar beschildert. (…) Ob das Parken auf dem Schulgelände/Schulhof (auf den gepflasterten Flächen) an diesem Tag erlaubt sein soll, überlassen wir Ihrer Entscheidung. Dabei ist jedoch durch Sie sicherzustellen, dass ggf. vorhandene Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehr freigehalten werden. Der öffentliche Verkehrsraum um die KGS mit den um- und anschließenden Straßen sowie den dazugehörigen Straßenbegleitflächen/Grünflächen wird durch uns überwacht.“

Fachdienst Bürgerservice