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04.11.2024 Angepasste Handyregelung
Information für die Schulgemeinschaft
Gültig ab dem 04.11.2024

 

Regelung zu Smartphones und Smartwatches an der KGS Neustadt

 

Information für die Schulgemeinschaft

Ab sofort gilt an der KGS folgende Regelung, die durch die Gremien der Schule unter Beteiligung der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerschaft besprochen wurde:

Während des Schultages ist die Nutzung sowie das Mitführen von Smartphones und Smartwatches auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

Beigefügt ist die verbindliche Nutzungsordnung für die kostenlosen Schließfächer.

 

Begründung:

Während des Schulalltags und für den Unterricht ist das Mitbringen eines Smartphones oder einer Smartwatch nicht erforderlich und wird von der Schule nicht verlangt.

Es stehen digitale Endgeräte zur Verfügung, die im Unterricht genutzt werden können.

In letzter Zeit haben Smartphones und Smartwatches bei nahezu allen Konflikten und Auseinandersetzungen an der KGS eine zentrale Rolle gespielt – entweder haben sie diese verstärkt oder waren Auslöser.

 

Ergänzende Bestimmungen:

  1. Die Regelung gilt als eingehalten, wenn entsprechende mitgebrachte Geräte unverzüglich nach Betreten des Schulgeländes in den persönlichen Schließfächern eingeschlossen werden.

    Unbedingt zu beachten: die Nutzungsordnung für die Schließfächer (siehe Anlage) und die Geheimhaltung des persönlichen PIN-Codes.

     

  2. In begründeten Ausnahmefällen darf nach Rücksprache mit einer Lehrkraft das Smartphone in die „Handyzone“ mitgeführt und dort genutzt werden, um kurz mit Erziehungsberechtigten zu kommunizieren. Das Smartphone ist schnellstmöglich wieder im Schließfach einzuschließen

     

  3. Schülern der SEK-II ist die Nutzung ausschließlich im Oberstufenbereich und in den Containern des elften Jahrgangs gestattet. Außerhalb dieser Örtlichkeiten dürfen die Geräte nicht genutzt und nur unsichtbar bei sich geführt werden.

     

  4. Sollten gesundheitliche oder andere wichtige Gründe das Mitführen eines Smartphones notwendig machen, ist dies mit der Klassenlehrkraft zu besprechen.

 

Umsetzung:

  • Für die Einhaltung und Umsetzung der Regelung ist die gesamte Schulgemeinschaft aufgerufen. Verantwortlich für die Aufsicht und Umsetzung sind in erster Linie die Lehrkräfte.

     

  • Bei Regelverstößen geben die Schülerinnen und Schüler das Smartphone oder die Smartwatch wie bisher bei den Lehrkräften ab. Die Geräte werden anschließend im Sekretariat abgegeben und gesichert. Für die Abholung des Endgeräts nach Unterrichtsschluss gilt die bisherige Regelung.

     

  • Für die Oberstufe gilt die übliche Regelung für Smartphones und Smartwatches beim Schreiben von Klausuren.

     

  • Neben gesundheitlichen Gründen können auch andere wichtige Gründe für das Mitführen von Handys bestehen. In beiden Fällen ist den Schülerinnen und Schülern von der Klassenlehrkraft eine Bescheinigung mitzugeben, die das erlaubte Mitführen bestätigt.

     

  • Wenn Schüler das Handy in der Handyzone benutzen möchten, müssen sie die unterrichtende oder die Aufsicht führende Lehrkraft (im Bereich des Schließfachs) ansprechen und sich die Erlaubnis einholen.

 

Burkhard Jonck
Schulleiter

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