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23.12.2020 Aufenthalt in den Weihnachtsferien in Risikogebieten
Risikogebiete

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige der KGS,

wenn Sie in den Weihnachtsferien in einer Region waren, die durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet erklärt wurde (auch während Ihres Aufenthalts), müssen Sie gleich nach Ihrer Ankunft zwei Dinge erledigen:

  1. Rufen Sie in Ihrer Hausarztpraxis an und fragen Sie nach einem Corona-Test, weil Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind.
  2. Rufen Sie umgehend Ihr Gesundheitsamt an und geben Sie Bescheid, dass Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind. Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie dann der Beobachtung durch diese Behörde.

Schicken Sie Ihre Kinder NICHT in die Schule!

Das Gesundheitsamt bekommt nur vom Labor eine Information, wenn Sie positiv getestet wurden. Wenn der Test negativ ist, erfahren nur Sie das. Sagen Sie aber bitte in jeden Fall beim Gesundheitsamt Bescheid und legen das Testergebnis vor. Nur dann erlischt Ihre Quarantänepflicht. Erst dann dürfen Ihre Kinder wieder in die Schule.

Beachten Sie bitte auch immer die aktuellen Informationen und Vorgaben des Landes Niedersachsen.

Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, wenn die Schule am 26. Oktober 2020 wieder startet, beachten Sie bitte die Hinweise in folgender Grafik.



Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir schöne Herbstferien und bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Die Schulleitung der KGS Neustadt